AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kostad Schweiz AG

1.            Allgemeines

  1. Diese AGB sind die Grundlage für sämtliche Rechtsgeschäfte (nachfolgend «Leistungen») zwischen der Kostad Schweiz AG (nachfolgend «Kostad») und ihren Vertragspartnern (nachfolgend «Kunde»). Die AGB gelten ohne besonderen Hinweis auch für alle zukünftigen Leistungen mit dem Kunden.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, und zwar auch dann nicht, wenn diese Kostad zugestellt werden und diese Leistungen für den Kunde ohne einen entsprechenden Vorbehalt ausführt.
  3. Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verträge und allfällige Änderungen und Ergänzungen sowie sämtliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Festlegung und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Abrede verzichtet werden. Anhänge und die AGB können durch Kostad angepasst werden. Bei Anpassungen werden die Kunden schriftlich informiert und erhalten das Recht innert 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Wird das Rücktrittsrecht nicht wahrgenommen, so gelten die neuen AGB und Anhänge als akzeptiert.
  4. Kostad hält sich bei der Bearbeitung Ihrer Daten an die geltenden Datenschutzbestimmungen. Mit dem Auftrag zur Offertstellung ist der Kunde einverstanden, dass Name und Adresse erfasst werden und zur Abwicklung des Auftrages bearbeitet werden.

2.            Angebote / Bestellungen / Lieferbedingungen

  1. Angebote von Kostad in Prospekten, Preislisten etc. oder Diagramme und Zeichnungen («Angebote») sind freibleibend und unverbindlich. Sie verpflichten Kostad nicht zur Annahme von Leistungen. Die Bestellung des Kunden gilt als Offerte Kostad gegenüber.
  2. Sämtliche Zeichnungen, Diagramme, Kalkulationen und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum von Kostad und dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung zugänglich gemacht oder weitergegeben werden.
  3. Liefer- bzw. Installationstermine und -fristen (nachfolgend «Termine und Fristen») sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist und sie ausdrücklich als Fixtermin bezeichnet wurden. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, wie namentlich den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu beschaffenden Angaben und Unterlagen, Genehmigungen sowie Freigaben oder die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Kostad ist nicht für Lieferverzögerungen verantwortlich, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Der Kunde hat bei Lieferverzögerungen Kostad schriftlich mit eingeschriebenem Brief eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen, damit der Verzug eintritt.
  4. Die Leistungsverpflichtung von Kostad steht unter dem Vorbehalt, dass Kostad durch Lieferanten oder Hersteller rechtzeitig und richtig beliefert wird. Andernfalls ist Kostad berechtigt aber nicht verpflichtet, eine in Qualität und Preis gleichwertige oder höherwertige Leistung zu erbringen oder vom Vertrag gemäss Ziffer 11 zurückzutreten. Kostad verpflichtet sich für diesen Fall, den Kunde über die Nichtverfügbarkeit zu informieren.
  5. Hat Kostad einen Lieferverzug zu verantworten, ist der Schadenersatz auf maximal 3% des Werts der bei Ablauf der Termine und Fristen ausstehenden Leistung begrenzt. Weitere Ansprüche aus Leistungsverzögerungen, inkl. Anspruch auf Verzugszins, sind ausgeschlossen.
  6. Unvorhergesehene, unvermeidbare oder nicht von Kostad zu vertretende Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie und Rohstoffen oder Massnahmen von Behörden) verlängern die Termine und Fristen um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  7. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen und auch bei einem Rücktritt vom Vertrag gemäss Ziffer 8 ausgeschlossen.

3.            Bewilligungsverfahren

  1. Wird von Gesetzes wegen für eine Energieerzeugungsanlage eine Installations-, Rückspeisungs- oder Baubewilligung oder eine Planvorlage verlangt, ist der Kunde, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, verpflichtet, den Antrag für diese Bewilligung oder Planvorlage unverzüglich einzureichen. Die Kosten übernimmt der Kunde. Voraussetzung für die Installation ist die Bewilligung der Installation ohne Auflagen.

4.            Installation durch den Kunden

  1. Bei sämtlichen Komponenten und nicht schlüsselfertig bestellten Anlagen muss der Kunde für eine fachgerechte Installation besorgt sein. Insbesondere bei Energieerzeugungsanlagen und deren Komponenten darf die Installation nur durch instruiertes Fachpersonal ausgeführt werden.
  2. Bei Nichteinhaltung der bei Vertragsabschluss in der Schweiz gültigen Normen (wie SIA-Normen), Installationsvorschriften (wie NIN 2015) und Vorgaben für Photovoltaik (ESTI), wird die Haftung für Schäden aller Art ausdrücklich wegbedungen.

5.            Informationspflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, Kostad bei Vertragsabschluss über allfällig vorhandene störempfindliche Geräte und objektspezifische Merkmale (wie Statik, Asbest, mangelnde Elektroinstallationen etc.) zu informieren.

6.            Netzwerkanbindung

  1. Die Netzwerkintegration beinhaltet nur Funktionen, die für allfällige Serviceleistungen notwendig sind.
  2. Die Konnektivität auf der Ladestationsseite (GPRS) wird während 5 Jahren gewährleistet und kann kostenpflichtig verlängert werden.
  3. Mittels separater Vereinbarung mit dem Kunden ist auch eine Variante ohne Konnektivität möglich (Whitelist).

7.            Dienstleistungen für den Betrieb

  1. Kostad betreibt die Ladestationen des Kunden mit eigener Software. Für den Betrieb und Service sind folgende Leistungen umfasst:
    • personenunabhängige Dokumentation sämtlicher Bewegungen und Abläufe an der Station;
    • bei Kunden mit einem Servicevertrag werden in Bezug auf Geräteoptimierung und -sicherheit regelmässig Softwareaktualisierungen vorgenommen;
    • bei Kunden ohne Servicevertrag werden die nötigen Daten während 5 Jahre erhoben und auf Anfrage und separater Vergütung zur Behebung von Störungen eingesehen;
    • ein 5-jähriger Zugriff auf das Service-Portal;
    • der Zugriff auf das Service-Portal kann kostenpflichtig verlängert werden;
    • einfache Störungen des Netzwerks können mittels Fernzugriff behoben werden;
    • die Ladestationen sind mit einem OCPP-Anschluss versehen;

8.            Zahlungsbedingungen

  1. Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das von Kostad angegebene Konto zu leisten. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen von Kostad ist nur zulässig, falls die Forderungen des Kunden von Kostad bestätigt oder gerichtlich festgestellt wurden.
  3. Kostad behält sich vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Ab einer Rechnung von 20’000 CHF sind 30 % des Rechnungsbetrages anzuzahlen. Wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht vertragsgemäss geleistet werden, ist Kostad berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und in beiden Fällen Schadenersatz zu verlangen.

9.            Verzug des Kunden / Eigentumsvorbehalt

  1. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Ist der Kunde in Verzug, oder muss Kostad aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes befürchten, die Zahlungen des Kunden nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist Kostad ohne weitere Androhung und ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte befugt, alle weiteren Leistungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Ausserdem kann Kostad einen Verzugszins von 5 % in Rechnung stellen. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist weder eine Tilgung noch eine Sicherstellung, ist Kostad berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
  2. Kostad behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen vor. Kostad ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Besteht ein Kontokorrentverhältnis, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den anerkannten Saldo.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die noch nicht bezahlte Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bzw. bis zum Weiterverkauf pfleglich zu behandeln und fachgerecht zu lagern.
  4. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde unverzüglich Kostad schriftlich zu benachrichtigen.
  5. Wird der Kunde zahlungsunfähig, so werden sämtliche Guthaben ohne Rücksicht auf vereinbarte Termine fällig und können sofort eingefordert werden. Kostad ist auch in diesem Fall berechtigt, alle Leistungsverpflichtungen zu sistieren oder zu annullieren.

10.         Gefahrtragung (Nutzen und Gefahr)

  1. Die Gefahrtragung (Nutzen und Gefahr) geht ab dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald der LKW oder ein anderes Gütertransportmittel mit der Lieferung am Lieferort eintrifft. Das Risiko geht bereits beim Abladevorgang auf den Kunden über.

11.         Inbetriebnahme / Abnahme / Mängelrüge

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen von Kostad sofort zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt bzw. nach erster (Teil-) Inbetriebnahme, bei versteckten Mängeln spätestens 10 Tage nach Entdecken, schriftlich Kostad zu melden.
  2. Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre für Kostadprodukte und für zugekaufte Produkte 2 Jahre und beginnt am Lieferdatum bzw. nach der erster (Teil-) Inbetriebnahme, spätestens jedoch 2 Monate nach Übergang von Nutzen und Gefahr. Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge gemäss Ziffer 29, führt dies zur Verwirkung aller Mängelrechte, einschliesslich des Anspruchs auf Schadenersatz, soweit nicht zwingend eine längere Frist vorgesehen ist.
  3. Die Verjährungsfrist wird weder durch Handlungen des Kunden noch von Kostad unterbrochen.
  4. Wegen unerheblicher Mängel darf der Kunde die Annahme der Leistung nicht verweigern.

12.         Haftung

  1. Nicht als Mängel gelten Fehler, die Kostad nicht zu vertreten hat, insbesondere Fehler aufgrund höherer Gewalt, unsachgemässer Behandlung und Eingriffe (wie Änderungen oder Reparaturen) des Kunden oder Dritter ohne schriftliche Zustimmung von Kostad, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, Überspannung, besonderer klimatischer Verhältnisse, Blitzschläge, Umgebungseinflüsse (wie Immissionen oder Luftverschmutzung) oder als Folge von Anlagekonzepten und Ausführungen, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
  2. Ebenfalls nicht als Mängel gelten unerhebliche oder optische Abweichungen von der Beschaffenheit, farbliche Veränderungen, unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit, natürliche Abnutzung oder normaler Verschleiss (u.a. Dichtungen, elektrische Teile usw.) sowie vergleichbare gleichwertige oder bessere Produkte/Modelle.
  3. Jede weitere Haftung für mittelbare und indirekte Schäden, für Folgeschäden, für entgangenen Gewinn und für absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten allfälliger Erfüllungsgehilfen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  4. Allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden werden soweit gesetzlich zulässig auf den Kaufpreis beschränkt.
  5. Soweit die Haftung von Kostad ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter von Kostad.
  6. Bei ordnungsgemäss erhobenen und begründeten Mängelrügen steht Kostad unter Ausschluss aller gesetzlichen Gewährleistungsansprüche das Recht zu, nach ihrer Wahl Ersatz zu liefern oder den Mangel zu beseitigen.
  7. Alle übrigen Mängelrechte des Kunden, insbesondere Rücktritt vom Vertrag, Minderung oder Ersatz eines Mangelfolgeschadens, sind, soweit rechtlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
  8. Für die Verwendung des OCPP-Anschlusses übernimmt Kostad keine Gewähr. Die Haftung für die Verwendung des OCPP-Anschlusses ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

13.         Herstellergarantie

  1. Soweit der Mangel durch Erzeugnisse Dritter entstanden ist, beschränkt sich die Haftung auf die schriftlich vereinbarten Mängelhaftungsansprüche und -rechte (Garantiebestimmungen der Hersteller bzw. der Lieferanten), die dem Kunden gegenüber den Lieferanten oder Hersteller dieser Erzeugnisse zustehen.

14.         Schadenverhütungs- und Schadenminderungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ergreift rechtzeitig alle zumutbaren Massnahmen die geeignet sind, der Entstehung oder Vergrösserung eines Schadens entgegenzuwirken.
  2. Der Kunde verpflichtet sich zudem, Betriebs-, Wartungs-, Installations-, Bedienungs- oder Unterhaltsvorschriften von Kostad, der Hersteller und/oder der Lieferanten sowie Weisungen betreffend sachgemässe Verwendung einzuhalten und zu beachten sowie die entsprechenden Versicherungen abzuschliessen.
  3. Hat der Kunde die Pflichten gemäss Ziffer 42 und 43 missachtet, ist jede Haftung von Kostad ausgeschlossen (gemäss Ziffer 33 – 36).

15.         Verwendung von Bildmaterial

  1. Vor, während und nach der Fertigstellung der Installationsarbeiten werden durch Kostad Fotoaufnahmen zur Dokumentation der Arbeit erstellt. Der Vertragspartner gibt ausdrücklich sein Einverständnis, dass die Fotoaufnahmen aufgenommen und auf der Webseite von Kostad veröffentlicht und für weitere Marketingzwecke verwendet werden dürfen. Dies gilt nur für Fotoaufnahmen, auf denen keine Personen abgebildet sind. Sollten Personen auf den Fotoaufnahmen abgebildet sein, wird deren Einwilligung zur Verwendung in einer separaten Erklärung eingeholt.

16.         Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

  1. Ergänzend zu diesen AGB gilt für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien das schweizerische Recht, unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht).
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam, nichtig und/oder ungültig sein oder wegen gesetzlicher Bestimmungen oder behördlichen Entscheidungen rechtsunwirksam, nichtig und/oder ungültig werden, so berührt dies die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Parteien verpflichten sich, unverzüglich nach Kenntnis von dieser Rechtsunwirksamkeit, Nichtigkeit und/oder Ungültigkeit diese rechtsunwirksame, nichtige und/oder ungültige Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig zum selben wirtschaftlichen Ziel wie die rechtsunwirksame, nichtige und/oder ungültige Bestimmung führt.
  3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Frauenfeld soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist. Kostad ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden oder eines sonst zuständigen Gerichts zu klagen.